Schülersprecher

Beschlüsse der Schülersprecher

Geschäftsverteilung gemäß §9 Abs.8 Satz 2 der Satzung

Allgemeine Aufgaben

Josepha Zenou

  • Leitung der Schülerratsitzungen
  • Im Allgemeinen: Beantwortung der Mails auf info@smv.dfglfa.net
  • Koordination der Kommunikation
  • Kommunikation mit:
    • Schulleitung
    • Verbindungslehrer
    • Schulkonferenz
    • Mme Vaillant
    • SV des DFG Saarbrücken
    • CVC und CVL des DFG Buc
  • Verwaltung der:
    • Email-Adressen der SMV
    • der Website
    • des Internet-Zugangs
  • Kommunikation über die Website
  • Finanzen (Kooperation mit Kassenverwalter und Finanzauschuss)
  • Sonstiges:
    • SMV-Kalender
    • SMV-Technik

Baptiste von Rhade

  • Kommunikation mit:
    • dem Sekretariat
    • dem Elternbeirat
    • den Lehrern
  • Kommunikation über:
    • die Fächer der Klassen
    • die Ausrufe im Sekretariat (auf Französisch)
  • Verwaltung der Whatsapp-Gruppen

Elisabeth Morand

  • Kommunikation mit den Hausmeistern
  • Kommunikation über:
    • Instagram
    • Facebook
    • die Ausrufe im Sekretariat (auf Deutsch)
  • SMV-Fach

Camille Cormier

  • Kommunikation über Moodle
  • Ausrufe im Sekretariat (Deutsch)
  • Koordination der Kuchenverkäufe
  • Kommunikation mit der Technik-AG
  • SMV-Ordner
  •  Datenschutz:
    • auf der Website
    • auf Fotos
    • andere Daten (Email-Adresse, Telefonnummern, …)

Raumordnung gemäß §9 Abs.13 Satz 2 der Satzung

§ 1 Abfall Abfall ist in den Mülleimer zu bringen. Größerer Abfall muss direkt in einem Schulmülleimer entsorgt werden. Für die Leerung des Mülleimers im SMV-Raum sind die Schülersprecher zuständig. § 2 Küchengeräte Die Küchengeräte dürfen ausschließlich Schülersprechern genutzt werden. Die Geräte müssen nach der Benutzung wenn nötig gereinigt werden. § 3 Gäste Jeder Schülersprecher darf maximal zwei Gäste in den SMV-Raum mitbringen. Darüber hinaus können die Schülersprecher mit einfacher Mehrheit einer Person die Anwesenheit im Raum verbieten. Dieser Person ist dieser Beschluss mitzuteilen. Der Zugang kann durch Beschluss mit einfacher Mehrheit wieder zugelassen werden. Der Kassenverwalter gilt nicht als Gast und darf sich im Raum aufhalten, vorausgesetzt die Schülersprecher werden nicht gestört. Gäste sind nicht dazu befugt, ihre Taschen, Kleider oder andere Gegenstände im Raum zu lassen, wenn sie sich nicht darin aufhalten. Handys der Gäste haben nicht im SMV-Raum geladen zu werden. § 4. Persönliche Gegenstände Zum Ende des Schultages müssen Tisch und Boden von jeglichen persönlichen Gegenständen befreit werden. Das Sofa hat von persönlichen Gegenständen frei zu sein. Sollte sich mehr als die abgemachte Menge an persönlichen Gegenständen im Raum befinden, kann ein Ultimatum von min. 2 Tagen gestellt werden. Wurden in der festgelegten Zeitspanne die Gegenstände nicht entfernt, können sie vor die Tür gestellt werden. § 5. WLAN Der Zugang zum SMV-Internetanschluss ist unter keinen Umständen anderen Schülern, Lehrern oder Freunden weiterzugeben. In Sonderfällen darf eine andere Person vorübergehend dazu befugt werden, wenn es zwingend notwendig für die SMV-Arbeit ist: Dazu müssen alle 4 Schülersprecher zustimmen und den Zeitraum der Nutzung festlegen. Der Kassenverwalter ist davon ausgeschlossen, darf jedoch nur bis zu einem Gerät angemeldet haben. § 6. Pfandliste Jede außenstehende Person (kein Schülersprecher), die etwas im Besitz der SMV ausleihen möchte (Büromaterial, Möbel, etc) muss dieses auf der Pfandliste eintragen. Darauf muss der Gegenstand, die Person, das Datum und das Datum der Rückgabe eingetragen sein.